Einladung zur Mitgliederversammlung zur Verschmelzung mit der Berlin Brandenburgischen Wohnungsbaugenossenschaft eG, Berlin
Sehr geehrte Mitglieder,
zu unserer Mitgliederversammlung am 08. Mai 2025 laden wir Sie herzlichst ein.
Ort: Landsitz-Hotel Templin, Dargersdorfer Str. 123, 17268 Templin
Beginn: 17.00 Uhr
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung
- Bekanntgabe der Tagesordnung, Verlesen der Geschäftsordnung
- Bestätigung der Tagesordnung und Geschäftsordnung
- Feststellen der Beschlussfähigkeit
- Bericht des Vorstandes zur geplanten Verschmelzung
- Bericht des Wirtschaftsprüfers zur geplanten Verschmelzung
- Diskussion zu den Berichten des Vorstandes und des Wirtschaftsprüfers
- Beschlussfassung zur Verschmelzung
- Schlusswort
Wir bitten um Anmeldung bzw. Abmeldung zur Versammlung unter 03987 / 40524 oder per E-Mail an
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der an der Verschmelzung beteiligten Genossenschaften für die letzten drei Geschäftsjahre, der Verschmelzungsbericht sowie das Prüfgutachten zur Verschmelzung liegt in den Geschäftsräumen der Wohnungsbaugenossenschaft „Uckermark“ Templin eG zur Einsicht aus. Aus organisatorischen Gründen ist vorab ein Termin, zur Einsichtnahme, zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schenk
Aufsichtsratsvorsitzender
P.S.: Bitte bringen sie Ihren Personalausweis zur Versammlung mit.
Hinweis:
Entsprechend § 36 unserer Satzung in der Fassung vom 04.12.2008 können Beschlüsse über die Verschmelzung der Genossenschaft nur gefasst werden, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder in der Mitgliederversammlung anwesend sind. Trifft das nicht zu, so ist nach mindestens 2 höchstens 4 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder mit einer Mehrheit von dreiviertel der abgegebenen Stimmen die entsprechenden Beschlüsse fassen kann.
Geschäftsordnung der Wohnungsbaugenossenschaft „Uckermark“ Templin eG für die Mitgliederversammlung am 08. Mai 2025
- Mitglieder können erst Wortmeldungen abgeben, wenn die einzelnen Tagesordnungspunkte aufgerufen sind. Die Redezeit wird auf 3-5 Minuten eingeschränkt sein. Die Redner erhalten nach Reihenfolge ihrer Meldungen das Wort.
- Bei Anträgen von Mitgliedern zur Geschäftsordnung, erhalten jeweils nur ein Redner für und ein Redner gegen den Antrag das Wort.
- Die Mitglieder stimmen offen ab. Dazu gilt § 36a der Satzung in der gültigen Fassung vom 04.12.2018.
Beschlussvorlagen zur Mitgliederversammlung am 08. Mai 2025
Tageordnungspunt 8:
Abstimmung zur Verschmelzung:
Die Mitgliederversammlung beschließt: Der Verschmelzung mit der Berlin Brandenburgische Wohnungsbaugenossenschaft eG rückwirkend zum 01.01.2025 wird zugestimmt, der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wird genehmigt.
Der Vorstand wird beauftragt, den Verschmelzungsvertrag gemäß Entwurf abzuschließen.